AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DEPTHX IT Services e. K.
01.09.2022

(1) Allgemeines

(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vereinbarten Lieferungen, Leistungen und Verträge, welche die (DEPTHX IT Services e. K.) mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt) schließt.
(1.2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne widersprechende Bedingungen nur dann Vertragsbestandteil wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
(1.3) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Einführung zusätzlicher Bedingungen werden dem Kunden spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per Post oder per E-Mail mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.
(1.4) Die Sprache für die Erbringung unserer Leistungen ist deutsch.

(2) Vertragsschluss

(2.1) Unsere Angebote und Liefertermine sind freibleibend und unverbindlich. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben, z.B. durch Auftragsbestätigung oder Vorauszahlungsrechnung, oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.
(2.2) Der Kunde wird unsere Angebote sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit prüfen. Das gilt insbesondere für Angebote, denen bestimmte Annahmen zugrunde gelegt werden. Sollten Annahmen nicht zutreffen, wird Der Kunde uns informieren.
(2.3) Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen, ohne eine gesonderte Zustimmung des Kunden.
(2.4) Alle, dem Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, und Kalkulationen sind Geheim zu halten und dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(3) Beschaffenheit der Waren oder Leistungen

(3.1) Unsere Waren sind ausschließlich für die Nutzung durch den Besteller bestimmt. Beabsichtigt der Kunde, die von uns erworbene Ware an einen Dritten zu liefern, so hat er uns darauf hinzuweisen.
(3.2) Technische Datenblätter, die von uns oder dem Hersteller herausgegeben werden, bilden einen Bestandteil der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung. Eigenschaften, Verwendungen oder öffentliche Äußerungen, die wir aufgestellt haben oder die ein anderes Glied der Vertragskette aufgestellt hat, gehören nur zu den geschuldeten Anforderungen, soweit sie im Vertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.
(3.3) Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Kunde nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
(3.4) Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Garantie im Sinne des § 443 BGB, wenn nicht ausdrücklich eine solche übernommen haben.
(3.5) Wird eine Ware aufgrund von Vorgaben des Kunden erstellt oder verändert, so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Kunden verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind.
(3.6) Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von uns weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.

(4) Ergänzung zur Beschaffenheit von Software

(4.1) Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
(4.2) Software wird, wenn nichts anderes vereinbart wird, in einer für das Betriebssystem Microsoft Windows (aktuelle Versionen) geeigneten Fassung geliefert.
(4.3) Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Kunden die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation sind wir nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Kunde schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentation. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Kunde eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erteilen.
(4.4) Ist Software zu liefern, wird der Objektcode grundsätzlich auf einem Datenträger übergeben oder per Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung des Quellcodes.
(4.5) Wird die Software auf der Hardware des Kunden installiert, werden wir die Unterstützung nur leisten, wenn es zwischen uns und dem Kunden vereinbart ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die mitgeteilten Anforderungen an Hardware und Umgebung-Bedingungen für eine Installation vorliegen.
(4.6) Wir sind grundsätzlich zur Wartung der Software nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat mit uns anderes gesondert vereinbart.

(5) Preise und Vergütung

(5.1) Alle Preise gelten in Euro ab Haus, zzgl. Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten in gesetzlicher Höhe.
(5.2) Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, die auf der Grundlage des geschlossenen Vertrags zu zahlenden Preise für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen zu erhöhen, wenn sich die Beschaffungskosten für Hardware, Software oder sonstige Leistungen, die zum Weitervertrieb an den Kunden beschafft werden, erhöhen oder wenn sich die für die Preisberechnung sonstigen maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, von uns nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen. Eine Anpassung muss der Billigkeit entsprechen, insbesondere darf sie nur in dem zum Ausgleich der Änderung erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung etwaiger Einsparungen erfolgen und nicht durch schuldhaftes Verhalten von uns ausgelöst sein. Sie muss vorab schriftlich mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen unter Angabe des Grundes angekündigt werden. Auf Wunsch des Kunden werden wir die Höhe der Anpassung nachvollziehbar darlegen.

(6) Zahlung

(6.1) Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können. Die Rechnung wird an die allgemein bekannt gegebene postalische, bzw. elektronische Adresse gesandt, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
(6.2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6.3) Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Kunden auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
(6.4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6.5) wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von uns durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

(7) Lieferung und Gefahrübergang

(7.1) Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart.
(7.2) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versendungskosten trägt und auch dann, wenn die Beförderung durch eigene Mitarbeiter geschieht. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tag auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
(7.3) Sofern der Kunde vor der Versendung seinen Wunsch mitteilt, werden wir die Lieferung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung abdecken.

(8) Leistungsverzug

(8.1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Da wir Hardware und/oder Software bei Lieferanten beziehen, steht die Lieferpflicht von uns unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt, an dem der Vertragsgegenstand unser Lager verlässt oder zu dem wir dem Kunden Versandbereitschaft angezeigt haben.
(8.2) Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist, auch wenn wir uns bereits in Verzug befinden. Dies gilt insbesondere für mangelhafte oder fehlende Selbstbelieferung, höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen wie Anordnungen und Warnungen, zum Beispiel bei Epidemien oder Pandemien, und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Wir sind berichtigt zum Rücktritt vom Vertrag, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
(8.3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(8.4) Kommt die Lieferung als unzustellbar zurück, so sind wir zu einer Verwahrung für den Kunden nicht verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat das Zustellungshindernis nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Versands, Benachrichtigung des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist zur Abholung zu vernichten oder anderweitig zu verwerten. Der Vergütungsanspruch durch uns bleibt davon unberührt, sofern nicht die Lieferung anderweitig verwertet werden kann. Die vorübergehende Verwahrung erfolgt auf Gefahr des Nutzers.

(9) Eigentumsvorbehalt

(9.1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen von uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, insbesondere bis dieser den Saldoausgleich herbeigeführt hat (Kontokorrentvorbehalt).
(9.2) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf eigene Kosten sorgfältig zu verwahren, instand zu halten und zu reparieren und gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Schaden am Vorbehaltseigentum unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen von uns ist dieser die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt uns im Voraus sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag ab. Die Abtretung wird von uns angenommen. Hat der Kunde den Liefergegenstand nicht ausreichend versichert, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden zu versichern.

(10) Abnahmen
Ist nach Vertrag oder Gesetz eine Abnahme erforderlich, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

(10.1) Auf unseren Wunsch hin sind für abgrenzbare Lieferungs-/Leistungsteile, die selbständig genutzt werden können, oder für Leistungsteile, auf denen weitere Leistungen aufbauen, Teilabnahmen durchzuführen, wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert prüfbar sind. Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.
(10.2) Gehört zur abnahmebedürftigen Leistung auch die Lieferung von Hardware oder Standardsoftware, so sind wir berechtigt, diese unabhängig von einer Abnahme der Leistung im Übrigen dem Kunden zu berechnen.
(10.3) Wird keine Abnahme verlangt und hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 7 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist.
(10.4) Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

(11) Ansprüche des Kunden bei Mängeln

(11.1) Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Kunden wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
(11.2) Mängel bei gebrauchten Sachen. Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Kunden wegen Mängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Garantie (§ 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB). Dies gilt außerdem nicht für Schadensersatzansprüche, jedoch ist die Haftung ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger mangelhafter Lieferung, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, mindestens grob fahrlässig verursachte Schäden, Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Garantie (§ 443 BGB) fallen sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
(11.3) Erweisen sich Lieferungen oder Leistungen von uns als mangelhaft, so sind wir verpflichtet, die Mängel nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(11.4) Zur Mängelbeseitigung gibt uns der Kunde angemessen Zeit und Gelegenheit; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Bei einer Beseitigung durch Dritte besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten zu unseren Lasten, sofern der Mangel nicht zuvor in Textform angezeigt, die Dringlichkeit dargelegt und eine Mängelbehebung unsererseits verweigert worden ist. Bessert der Kunde selbst oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unsererseits für die daraus entstehenden Folgen.
(11.5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis herabsetzen (mindern) oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel. Daneben kann der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe von § 11 verlangen. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen.
(11.6) Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt – außer bei Arglist und vorbehaltlich der Regelungen in § 11 – 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Ware beim Kunden bzw. ab Abnahme, wenn eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist.
(11.7) Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgenommen.

(12) Haftung

(12.1) Wir leisten Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und aus Garantie ist unbeschränkt. b) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haften wir in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Ansonsten ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(12.2) Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns.
(12.3) Abweichend von den vorstehenden Regelungen gelten für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz die gesetzlichen Regelungen.

(13) Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

(14) Sonstiges

(14.1) Der Kunde kann Ansprüche gegen uns nur mit unserer Zustimmung abtreten.
(14.2) Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(14.3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Ansprüche ist für beide Teile [Freiburg im Breisgau].
(14.4) Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam.